Rechtsprechung
   BGH, 24.08.2021 - 3 StR 256/21   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2021,39662
BGH, 24.08.2021 - 3 StR 256/21 (https://dejure.org/2021,39662)
BGH, Entscheidung vom 24.08.2021 - 3 StR 256/21 (https://dejure.org/2021,39662)
BGH, Entscheidung vom 24. August 2021 - 3 StR 256/21 (https://dejure.org/2021,39662)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2021,39662) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (6)

  • Wolters Kluwer

    Schuldspruch wegen besonders schweren Raubes in Tateinheit mit Freiheitsberaubung und mit gefährlicher Körperverletzung; Einbeziehung der den gesetzlich vertypten Strafmilderungsgrund verwirklichenden Umstände in die gebotene Gesamtabwägung neben den allgemeinen ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO § 349 Abs. 2 ; StGB § 250 Abs. 3
    Schuldspruch wegen besonders schweren Raubes in Tateinheit mit Freiheitsberaubung und mit gefährlicher Körperverletzung; Einbeziehung der den gesetzlich vertypten Strafmilderungsgrund verwirklichenden Umstände in die gebotene Gesamtabwägung neben den allgemeinen ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 19.12.2018 - 2 StR 477/17

    Doppelverwertungsverbot (strafschärfende Berücksichtigung der Verwendung eines

    Auszug aus BGH, 24.08.2021 - 3 StR 256/21
    Diese lässt besorgen, dass das Landgericht bereits die Verwirklichung des objektiven Tatbestands des besonders schweren Raubes als solche strafschärfend verwertet hat (§ 46 Abs. 3 StGB, vgl. BGH, Urteil vom 19. Dezember 2018 - 2 StR 477/17, BGHR StGB § 46 Abs. 3 Raub 8 Rn. 11; Beschluss vom 16. August 2000 - 2 StR 279/00, BGHR StGB § 46 Abs. 3 Bandendiebstahl 1).
  • BGH, 26.02.2019 - 1 StR 14/19

    Strafzumessung (Verhältnis von minder schwerem Fall und vertyptem

    Auszug aus BGH, 24.08.2021 - 3 StR 256/21
    Danach ist den Urteilsgründen nicht zu entnehmen, dass das Tatgericht bei der Prüfung des minder schweren Falles neben den allgemeinen Strafzumessungsumständen zusätzlich die den gesetzlich vertypten Strafmilderungsgrund verwirklichenden Umstände in die gebotene Gesamtabwägung einbezogen hat (st. Rspr., etwa BGH, Urteil vom 10. September 1986 - 3 StR 287/86, BGHR StGB § 30 Abs. 1 Satz 2 Strafrahmenwahl 1; Beschlüsse vom 26. Februar 2019 - 1 StR 14/19, NStZ 2019, 472 Rn. 7; vom 27. Oktober 2020 - 3 StR 338/20, juris Rn. 6; jeweils mwN).
  • BGH, 10.09.1986 - 3 StR 287/86

    Strafbarkeit wegen Verabredung eines Verbrechens des schweren Raubes -

    Auszug aus BGH, 24.08.2021 - 3 StR 256/21
    Danach ist den Urteilsgründen nicht zu entnehmen, dass das Tatgericht bei der Prüfung des minder schweren Falles neben den allgemeinen Strafzumessungsumständen zusätzlich die den gesetzlich vertypten Strafmilderungsgrund verwirklichenden Umstände in die gebotene Gesamtabwägung einbezogen hat (st. Rspr., etwa BGH, Urteil vom 10. September 1986 - 3 StR 287/86, BGHR StGB § 30 Abs. 1 Satz 2 Strafrahmenwahl 1; Beschlüsse vom 26. Februar 2019 - 1 StR 14/19, NStZ 2019, 472 Rn. 7; vom 27. Oktober 2020 - 3 StR 338/20, juris Rn. 6; jeweils mwN).
  • BGH, 27.10.2020 - 3 StR 338/20

    Nachträgliche Gesamtstrafenbildung; Prüfung eines minder schweren Falles beim

    Auszug aus BGH, 24.08.2021 - 3 StR 256/21
    Danach ist den Urteilsgründen nicht zu entnehmen, dass das Tatgericht bei der Prüfung des minder schweren Falles neben den allgemeinen Strafzumessungsumständen zusätzlich die den gesetzlich vertypten Strafmilderungsgrund verwirklichenden Umstände in die gebotene Gesamtabwägung einbezogen hat (st. Rspr., etwa BGH, Urteil vom 10. September 1986 - 3 StR 287/86, BGHR StGB § 30 Abs. 1 Satz 2 Strafrahmenwahl 1; Beschlüsse vom 26. Februar 2019 - 1 StR 14/19, NStZ 2019, 472 Rn. 7; vom 27. Oktober 2020 - 3 StR 338/20, juris Rn. 6; jeweils mwN).
  • BGH, 16.08.2000 - 2 StR 279/00

    Unzulässige Berücksichtigung von Tatbestandsmerkmalen bei der Strafzumessung;

    Auszug aus BGH, 24.08.2021 - 3 StR 256/21
    Diese lässt besorgen, dass das Landgericht bereits die Verwirklichung des objektiven Tatbestands des besonders schweren Raubes als solche strafschärfend verwertet hat (§ 46 Abs. 3 StGB, vgl. BGH, Urteil vom 19. Dezember 2018 - 2 StR 477/17, BGHR StGB § 46 Abs. 3 Raub 8 Rn. 11; Beschluss vom 16. August 2000 - 2 StR 279/00, BGHR StGB § 46 Abs. 3 Bandendiebstahl 1).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht